Effiziente LKW-Logistik in 
Europa

LKW-Transportlogistik in Deutschland ist von entscheidender Bedeutung für den reibungslosen Warentransport im Land. Die Logistikbranche spielt eine zentrale Rolle in der deutschen Wirtschaft.



Datenschutz Leitlinie Datenschutz Richtlinie

Der  Wirz Transport AG

 Inhaltsverzeichnis

   

Vorwort......................................................................................................................................... 4

Ziel der Datenschutzrichtlinie............................................................................................................... 5

Geltungsbereich und Änderung der Datenschutzrichtlinie.......................................................................... 6

Prinzipien für die Verarbeitung personenbezogener Daten....................................................................... 7

Fairness und Rechtmäßigkeit.................................................................................................... 7

Zweckbindung.................................................................................................................... 7

Transparenz....................................................................................................................... 7

Datenvermeidung und Datensparsamkeit.................................................................................. 7

Löschung und Speicherbegrenzung.......................................................................................... 7

Sachliche Richtigkeit und Datenaktualität................................................................................... 8

Vertraulichkeit und Datensicherheit........................................................................................ 8

Zulässigkeit der Datenverarbeitung....................................................................................................... 9

Kunden- und Partnerdaten...................................................................................................... 9

Datenverarbeitung für eine vertragliche Beziehung..................................................................... 9

Einwilligung in die Datenverarbeitung........................................................................................ 9

Datenverarbeitung aufgrund gesetzlicher Erlaubnis..................................................................... 9

Datenverarbeitung aufgrund berechtigten Interesses.................................................................. 9

Verarbeitung besonders schutzwürdiger Daten......................................................................... 10

Nutzerdaten und Internet..................................................................................................... 10

Mitarbeiterdaten........................................................................................................................... 10

Datenverarbeitung für das Arbeitsverhältnis............................................................................. 10

Datenverarbeitung aufgrund gesetzlicher Erlaubnis................................................................... 11

Einwilligung in die Datenverarbeitung...................................................................................... 11

Datenverarbeitung aufgrund berechtigten Interesses................................................................ 11

Verarbeitung besonders schutzwürdiger Daten......................................................................... 12

Telekommunikation und Internet........................................................................................... 12

Übermittlung personenbezogener Daten............................................................................................. 13

Auftragsdatenverarbeitung............................................................................................................ 14

Rechte des Betroffenen..................................................................................................................... 15

Vertraulichkeit der Verarbeitung....................................................................................................... 16

Sicherheit der Verarbeitung.............................................................................................................. 17

Datenschutzkontrolle.................................................................................................................... 18

Datenschutzvorfälle...................................................................................................................... 19

Verantwortlichkeiten und Sanktionen................................................................................................ 20

Der Datenschutzbeauftragte............................................................................................................ 21

Inkraftsetzung.............................................................................................................................. 21


Ziel  der Datenschutzrichtlinie

Die Wirz Transport AG verpflichtet sich im Rahmen seiner gesellschaftlichen Verantwortung des gesetzlichen Datenschutzrechtes. Diese Datenschutzrichtlinie gilt für die gesamten Wirz Transport AG Niederlassungen und beruht auf akzeptierten Grundprinzipien zum Datenschutz.

Die Wahrung des Datenschutzes ist eine Basis für vertrauensvolle Geschäftsbeziehungen.

Wir definieren dazu ergänzend unsere eigenen Datenschutz-Ziele als Selbstverpflichtung. Dazu gehören u.a.:

  • Unbedingte Einhaltung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Verordnung durch die gesamte Belegschaft
  • Strikte Verpflichtung zur Geheimhaltung und Vertraulichkeit
  • Datenschutzkonforme Arbeitsplatzgestaltung
  • Unbedingter Schutz vor Dateneinsicht durch Unbefugte

Geltungsbereich  und Änderung der Datenschutzrichtlinie

 Diese Datenschutzrichtlinie fußt auf den Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und den dazugehörigen nationalen Gesetzen.

Diese Datenschutzrichtlinie gilt für die gesamte Wirz Transport AG an allen Standorten.

Die aktuellste Version der Datenschutzrichtlinie kann auf der Internetseite der Wirz Transport AG (www.wirztransport.com) abgerufen werden.

Prinzipien  für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Fairness und Rechtmäßigkeit

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten muss das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen gewahrt werden. Personenbezogene Daten müssen auf rechtmäßige Weise erhoben und verarbeitet werden.

Zweckbindung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten darf lediglich die Zwecke verfolgen, die vor der Erhebung der Daten festgelegt wurden. Nachträgliche Änderungen der Zwecke sind nur eingeschränkt möglich und bedürfen einer Rechtfertigung.

Transparenz

Der Betroffene muss über den Umgang mit seinen Daten informiert werden. Grundsätzlich sind personenbezogene Daten bei dem Betroffenen selbst zu erheben. Bei Erhebung der Daten muss der Betroffene mindestens Folgendes erkennen können oder entsprechend informiert werden über:

  • Die Identität der verantwortlichen Stelle
  • Den Zweck der Datenverarbeitung
  • Die hinterlegten Aufbewahrungsfristen
  • Dritte oder Kategorien von Dritten, an die die Daten übermittelt werden

Datenvermeidung und Datensparsamkeit

Vor einer Verarbeitung personenbezogener Daten muss geprüft werden, ob und in welchem Umfang diese Notwendig sind, um der Verarbeitung angestrebten Zweck zu erreichen.

Löschung und Speicherbegrenzung

Personenbezogene Daten, die nach Ablauf von gesetzlichen oder geschäftsprozessbezogenen Aufbewahrungsfristen nicht mehr erforderlich sind, müssen gelöscht werden. Bestehen im Einzelfall Anhaltspunkte für schutzwürdige Interessen oder


für eine historische Bedeutung dieser Daten, müssen die Daten weiter gespeichert bleiben, bis das schutzwürdige Interesse rechtlich geklärt ist.

Sachliche Richtigkeit und Datenaktualität

Personenbezogene Daten sind richtig, vollständig und – soweit erforderlich – auf dem aktuellen Stand zu speichern. Es sind angemessene Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass nicht zutreffende, unvollständige oder veraltete Daten gelöscht, berichtigt, ergänzt oder aktualisiert werden.


Vertraulichkeit und Datensicherheit

Für personenbezogene Daten gilt das Datengeheimnis.

Sie müssen im persönlichen Umgang vertraulich behandelt werden und durch angemessene organisatorische und technische Maßnahmen gegen unberechtigten Zugriff, unrechtmäßige Verarbeitung oder Weitergabe, sowie versehentlichen Verlust, Veränderung oder Zerstörung gesichert werden.

Zulässigkeit  der Datenverarbeitung

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn einer der nachfolgenden Erlaubnistatbestände vorliegt. Ein solcher Erlaubnistatbestand ist auch dann erforderlich, wenn der Zweck für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten gegenüber der ursprünglichen Zweckbestimmung geändert werden soll.

Kunden- und Partnerdaten

Datenverarbeitung für eine vertragliche Beziehung

Wenn die Datenverarbeitung personenbezogener Daten der Vertragserfüllung oder Erfüllung vorvertraglicher Maßnahmen dient, so ist die Verarbeitung zulässig.

Einwilligung in die Datenverarbeitung

Eine Datenverarbeitung kann aufgrund einer Einwilligung des Betroffenen stattfinden. Vor der Einwilligung muss der Betroffene gemäß der Datenschutzrichtlinie informiert werden. Die Einwilligungserklärung ist schriftlich, elektronisch oder mündlich einzuholen.

Datenverarbeitung aufgrund gesetzlicher Erlaubnis

Die Datenverarbeitung personenbezogener Daten ist auch dann zulässig, wenn staatliche Rechtsvorschriften die Datenverarbeitung verlangen, voraussetzen oder gestatten. Die Art und der Umfang der Datenverarbeitung müssen für die gesetzlich zulässige Datenverarbeitung erforderlich sein und richten sich nach diesen Rechtsvorschriften.

Datenverarbeitung aufgrund berechtigten Interesses

Die Verarbeitung personenbezogener Daten kann auch erfolgen, wenn dies zur Verwirklichung eines berechtigten Interesses der Wirz Transport AG erforderlich ist. Berechtigte Interessen sind in der Regel rechtliche oder wirtschaftliche. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund eines berechtigten Interesses darf nicht erfolgen, wenn es im Einzelfall einen Anhaltspunkt dafür gibt, dass schutzwürdige Interessen des Betroffenen das Interesse an der Verarbeitung überwiegen. Die schutzwürdigen Interessen sind für jede Verarbeitung zu prüfen.


Verarbeitung besonders schutzwürdiger Daten

Die Verarbeitung besonders schutzwürdiger personenbezogener Daten darf nur erfolgen, wenn dies gesetzlich erforderlich ist oder der Betroffene ausdrücklich eingewilligt hat. Die Verarbeitung dieser Daten ist auch dann zulässig, wenn sie zwingend notwendig ist, um rechtliche Ansprüche gegenüber dem Betroffenen geltend zu machen, auszuüben oder zu verteidigen.


Nutzerdaten und Internet

Wenn auf Webseiten oder in Apps personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden, sind die Betroffenen hierüber in Datenschutzerklärungen und ggf. Cookie-Hinweisen zu informieren. Die Datenschutzhinweise und ggf. Cookie-Hinweise sind so zu integrieren, dass diese für die Betroffenen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sind.


Mitarbeiterdaten

Datenverarbeitung für das Arbeitsverhältnis

Für das Arbeitsverhältnis dürfen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden, die für die Begründung, Durchführung und Beendigung des Arbeitsvertrages erforderlich sind.

Bei der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses dürfen personenbezogene Daten von Bewerbern verarbeitet werden. Nach Ablehnung sind die Daten des Bewerbers unter Berücksichtigung beweisrechtlicher Fristen zu löschen, es sei denn, der Bewerber hat eine weitere Speicherung für einen späteren Auswahlprozess bzw. Bewerbungsverfahren eingewilligt.

Im bestehenden Arbeitsverhältnis muss die Datenverarbeitung immer auf den Zweck des Arbeitsvertrages bezogen sein, sofern nicht einer der nachfolgenden Erlaubnistatbestände für die Datenverarbeitung eingreift.

Ist während der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses oder im bestehenden Arbeitsverhältnis die Erhebung weiterer Informationen über den Bewerber bei einem Dritten erforderlich, sind die jeweiligen nationalen gesetzlichen Anforderungen zu berücksichtigen. Im Zweifel ist eine Einwilligung des Betroffenen einzuholen.


Datenverarbeitung aufgrund gesetzlicher Erlaubnis

Die Verarbeitung personenbezogener Mitarbeiterdaten ist auch dann zulässig, wenn staatliche Rechtsvorschriften die Datenverarbeitung verlangen, voraussetzen oder gestatten. Die Art und der Umfang der Datenverarbeitung müssen für die gesetzlich zulässige Datenverarbeitung erforderlich sein und richten sich nach diesen Rechtsvorschriften.

Besteht ein gesetzlicher Handlungsspielraum, müssen die schutzwürdigen Interessen des Mitarbeiters berücksichtigt werden.


Einwilligung in die Datenverarbeitung

Eine Verarbeitung von Mitarbeiterdaten kann aufgrund einer Einwilligung des Betroffenen stattfinden. Einwilligungserklärungen müssen freiwillig abgegeben werden. Unfreiwillige Einwilligungen sind unwirksam. Die Einwilligungserklärung ist grundsätzlich schriftlich oder elektronisch einzuholen. Erlauben die Umstände dies ausnahmsweise nicht, kann die Einwilligung mündlich erteilt werden, beispielsweise telefonisch. Bei einer informierten freiwilligen Angabe von Daten durch den Betroffenen kann eine Einwilligung angenommen werden.


Datenverarbeitung aufgrund berechtigten Interesses

Die Verarbeitung personenbezogener Mitarbeiterdaten kann auch erfolgen, wenn dies zur Verwirklichung eines berechtigten Interesses der Wirz Transport AG erforderlich ist.

Berechtigte Interessen sind in der Regel rechtlich (z.B. die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche) oder wirtschaftlich begründet.

Eine Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund eines berechtigten Interesses darf nicht folgen, wenn es im Einzelfall einen Anhaltspunkt dafür gibt, dass schutzwürdige Interessen des Mitarbeiters das Interesse an der Verarbeitung überwiegen. Das vorliegen schutzwürdiger Interessen ist für jede Verarbeitung zu prüfen.

Kontrollmaßnahmen, die eine Verarbeitung von Mitarbeiterdaten erfordern, dürfen nur durchgeführt werden, wenn dazu eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder ein begründeter Anlass gegeben ist. Auch bei Vorliegen eines begründeten Anlasses muss die Verhältnismäßigkeit der Kontrollmaßnahme geprüft werden. Die berechtigten Interessen des Unternehmens an der Durchführung der Kontrollmaßnahme (z.B. Einhaltung rechtlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Regeln) müssen gegen ein mögliches schutzwürdiges Interesse des von der Maßnahme betroffenen Mitarbeiters am Ausschluss


der Maßnahme abgewogen werden und dürfen nur durchgeführt werden, wenn sie angemessen sind. Das berechtigte Interesse des Unternehmens und die möglichen schutzwürdigen Interessen der Mitarbeiter müssen vor jeder Maßnahme festgestellt und dokumentiert werden. Zudem müssen ggf. nach staatlichem Recht bestehende weitere Anforderungen berücksichtigt werden.


Verarbeitung besonders schutzwürdiger Daten

Besonders schutzwürdige personenbezogene Daten dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen verarbeitet werden. Besonders schutzwürdige Daten sind Daten über die rassische und ethnische Herkunft, über politische Meinungen, über religiöse oder philosophische Überzeugungen, über Gewerkschaftszugehörigkeiten oder über die Gesundheit oder das Sexualleben des Betroffenen.

Ebenso dürfen Daten, die Straftaten betreffen, häufig nur unter besonderen, von staatlichem Recht aufgestellten Voraussetzungen verarbeitet werden.

Die Verarbeitung muss aufgrund staatlichen Rechts ausdrücklich erlaubt oder vorschrieben sein. Zusätzlich kann eine Verarbeitung erlaubt sein, wenn sie notwendig ist, damit die verantwortliche Stelle ihren Rechten und Pflichten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts nachkommen kann. Der Mitarbeiter kann freiwillig auch ausdrücklich in die Verarbeitung einwilligen.

Telekommunikation und Internet

Telefonanlagen, Email Adressen, Intranet und Internet werden in erster Linie im Rahmen der betrieblichen Aufgabenstellung durch das Unternehmen zur Verfügung gestellt. Sie sind Arbeitsmitte und Unternehmensressource. Sie dürfen im Rahmen der jeweils geltenden Rechtsvorschriften und der unternehmensinternen Richtlinie genutzt werden.

Eine generelle Überwachung der Telefon-und Email Kommunikation bzw. der Intranet- und Internet- Nutzung findet statt. Zur Abwehr von Angriffen auf die IT-Infrastruktur oder auf einzelne Nutzer sind Schutzmaßnahmen an den Übergängen in das Wirz Netwerk implementiert worden, die technisch schädigende Inhalte blockieren oder die Muster von Angriffen analysieren. Aus Gründen der Sicherheit und Nachvollziehbarkeit wird die Nutzung der Telefonanlagen, der Email Adressen, des Intranets und Internets protokolliert.

Personenbezogene Auswertungen dieser Daten dürfen nur bei einem konkreten begründeten Verdacht eines Verstoßes gegen Gesetze oder Richtlinien der Wirz Transport AG erfolgen. Diese Kontrollen dürfen nur unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips


erfolgen. Die jeweiligen nationalen Gesetze sind ebenso zu beachten wie die hierzu bestehenden Konzernregelungen. Die Auswertungen dienen nicht der Leistungserfassung.


Übermittlung  personenbezogener Daten

Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Empfänger außerhalb der Wirz Transport AG oder an Empfänger innerhalb der Wirz Transport AG unterliegt den Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verarbeitung personenbezogener Daten. Der Empfänger der Daten muss darauf verpflichtet werden, diese nur zu den festgelegten Zwecken zu verwenden.


Im Falle einer Datenübermittlung an einen Empfänger außerhalb der Wirz Transport AG in einem Drittstaat muss dieser ein zu dieser Datenschutzrichtlinie gleichwertiges Datenschutzniveau gewährleisten. Dies gilt nicht, wenn die Übermittlung aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung erfolgt.

Im Falle einer Datenübermittlung von Dritten an die Wirz Transport AG muss sichergestellt sein, dass die Daten für die vorgesehenen Zwecke verwendet werden dürfen.

Auftragsdatenverarbeitung

Eine Auftragsdatenverarbeitung liegt vor, wenn ein Auftragnehmer mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt wird, ohne dass ihm die Verantwortung für den zugehörigen Geschäftsprozess übertragen wird. In diesen Fällen ist mit externen Auftragnehmern eine Vereinbarung über eine Auftragsdatenverarbeitung abzuschließen.

Dabei behält das beauftragende Unternehmen die volle Verantwortung für die korrekte Durchführung der Datenverarbeitung. Der Auftragnehmer darf personenbezogene Daten nur im Rahmen der Weisungen des Auftraggebers verarbeiten. Bei der Erteilung des Auftrags sind die nachfolgenden Vorgaben einzuhalten; der beauftragte Fachbereich muss ihre Umsetzung sicherstellen.

  • Der Auftragnehmer ist nach seiner Eignung zur Gewährleistung der erforderlichen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen auszuwählen.
  • Der Auftrag ist in Textform zu erteilen. Dabei sind die Weisungen zur Datenverarbeitung und die Verantwortlichkeiten des Auftraggebers und des Auftragnehmers zu dokumentieren.
  • Der Auftraggeber muss sich vor Beginn der Datenverarbeitung von der Einhaltung der Pflichten des Auftragnehmers überzeugen. Die Einhaltung der Anforderungen an die Datensicherheit kann ein Auftragnehmer insbesondere durch Vorlage einer geeigneten Zertifizierung nachweisen. Je nach Risiko der Datenverarbeitung ist die Kontrolle gegebenenfalls während der Vertragslaufzeit regelmäßig zu wiederholen.
  • Anerkennung verbindlicher Unternehmensregeln des Auftragnehmers zur Schaffung eines angemessenen Datenschutzniveaus durch die zuständigen Datenschutz Aufsichtsbehörden.

Rechte  des Betroffenen

 Jeder Betroffene kann die folgenden Rechte wahrnehmen. Ihre Geltendmachung ist umgehend durch den verantwortlichen Bereich zu bearbeiten und darf für den Betroffenen zu keinerlei Nachteilen führen.


  • Der Betroffene kann Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten welcher Herkunft über ihn zu welchem Zweck gespeichert sind. Falls im Arbeitsverhältnis nach dem jeweiligen Arbeitsrecht weitergehende Einsichtsrechte in Unterlagen des Arbeitgebers vorgesehen sind, so bleiben diese unberührt.
  • Werden personenbezogene Daten an Dritte übermittelt, muss auch über die Identität des Empfängers oder über die Kategorien von Empfängern Auskunft gegeben werden.
  • Sollten personenbezogene Daten unrichtig oder unvollständig sein, kann der Betroffene ihre Berichtigung oder Ergänzung verlangen.
  • Der Betroffene kann der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu Zwecken der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Für diese Zwecke müssen die Daten gesperrt werden.
  • Der Betroffene ist berechtigt, die Löschung seiner Daten zu verlangen, wenn die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten fehlt oder weggefallen ist. Gleiches gilt für den Fall, dass der Zweck der Datenverarbeitung durch Zeitablauf oder aus anderen Gründen entfallen ist. Bestehende Aufbewahrungspflichten und einer Löschung entgegenstehende schutzwürdige Interessen müssen beachtet werden.
  • Der Betroffene hat ein grundsätzliches Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung seiner Daten, das zu berücksichtigen ist, wenn sein schutzwürdiges Interesse aufgrund einer besonderen persönlichen Situation das Interesse an der Verarbeitung überwiegt. Dies gilt nicht, wenn eine Rechtsvorschrift zur Durchführung der Verarbeitung verpflichtet.

Vertraulichkeit  der Verarbeitung

 Personenbezogene Daten unterliegen dem Datengeheimnis. Eine unbefugte Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung ist den Mitarbeitern untersagt.


Unbefugt ist jede Verarbeitung, die ein Mitarbeiter vornimmt, ohne damit im Rahmen der Erfüllung seiner Aufgaben betraut und entsprechend berechtigt zu sein. Es gilt das Need-to-know-Prinzip: Mitarbeiter dürfen nur Zugang zu personenbezogenen Daten erhalten, wenn und soweit dies für ihre jeweilige Aufgaben erforderlich ist. Dies erfordert die sorgfältige Aufteilung und Trennung von Rollen und Zuständigkeiten sowie deren Umsetzung und Pflege im Rahmen von Berechtigungskonzepten.


Mitarbeiter dürfen personenbezogene Daten nicht für eigene private oder wirtschaftliche Zwecke nutzen, an Unbefugte übermitteln oder diesen auf andere Weise zugänglich machen.

Sicherheit  der Verarbeitung

Personenbezogene Daten sind jederzeit gegen unberechtigten Zugriff, unrechtmäßige Verarbeitung oder Weitergabe, sowie gegen Verlust, Verfälschung oder Zerstörung zu schützen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Datenverarbeitung elektronisch oder in Papierform erfolgt. Vor Einführung neuer Verfahren der Datenverarbeitung, insbesondere neuer IT-Systeme, sind technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten festzulegen und umzusetzen. Diese Maßnahmen haben sich am Stand der Technik, den von der Verarbeitung ausgehenden Risiken und dem Schutzbedarf der Daten zu orientieren.


Die technisch organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten sind Teil des unternehmensweiten Informationssicherheits- und Datenschutz-Managements und müssen kontinuierlich an die technischen Entwicklungen und an organisatorische Änderungen angepasst werden.

Datenschutzkontrolle

Die Einhaltung der Richtlinien zum Datenschutz und der geltenden Datenschutzgesetze wird regelmäßig durch Datenschutzaudits und weiteren Kontrollen überprüft.

Die Ergebnisse der Datenschutzkontrollen sind der Unternehmensleitung mitzuteilen.


Datenschutzvorfälle

Jeder Mitarbeiter soll der Geschäftsleitung unverzüglich Fälle von Verstößen gegen diese Datenschutzrichtlinie oder andere Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten melden.

In Fällen von

  • Unrechtmäßiger Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte
  • Unrechtmäßigem Zugriff durch Dritte auf personenbezogene Daten, oder
  • bei Verlust personenbezogener Daten

sind die Unternehmensleitung oder der Datenschutzbeauftragte unverzüglich zu informieren, damit nach staatlichem Recht bestehende Meldepflichten von Datenschutzvorfällen erfüllt werden können.

Verantwortlichkeiten  und Sanktionen

Die Geschäftsleitung ist für die verordnungskonforme Datenverarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich.

Damit ist sie verpflichtet sicherzustellen, dass die gesetzlichen und die in der Datenschutzrichtlinie enthaltenen Anforderungen des Datenschutzes eingehalten werden.

Die Umsetzung dieser Vorgaben liegt in der Verantwortung der zuständigen Mitarbeiter. Bei Datenschutzkontrollen durch Behörden ist der Datenschutzbeauftragte umgehend zu informieren.


Der Datenschutzbeauftragte ist vor Ort Ansprechpartner für den Datenschutz. Er kann Kontrollen durchführen und hat die Mitarbeiter mit den Inhalten der Datenschutzrichtlinien vertraut zu machen. Die Geschäftsleitung ist verpflichtet, den Datenschutzbeauftragten in seiner Tätigkeit zu unterstützen.


Die Geschäftsleitung hat sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter im erforderlichen Umfang zum Datenschutz geschult werden. Eine missbräuchliche Verarbeitung personenbezogener Daten oder andere Verstöße gegen das Datenschutzrecht werden in vielen Staaten auch strafrechtlich verfolgt und können Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Zuwiderhandlungen, für die einzelnen Mitarbeiter verantwortlich sind, können zu arbeitsrechtlichen Sanktionen führen.

Der  Datenschutzbeauftragte

Der Datenschutzbeauftragte als internes, fachlich weisungsunabhängiges Organ wirkt auf die Einhaltung der Datenschutzvorschriften hin.

Er ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Richtlinien zum Datenschutz.

Der Datenschutzbeauftragte hat die Geschäftsleitung zeitnah über Datenschutzrisiken zu unterrichten.

Jeder Betroffene kann sich mit Anregungen, Anfragen, Auskunftsersuchen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Fragen des Datenschutzes oder der Datensicherheit an den Datenschutzbeauftragten wenden. Anfragen und Beschwerden werden auf Wunsch vertraulich behandelt.

Der Datenschutzbeauftragte:

Herr Giuseppe Sestito Tel. +49 7731 797 140

Email: giuseppe.sestito@wirztransport.com

Inkraftsetzung

Dieses Dokument wird einmal jährlich sowie bei Bedarf auf Vollständigkeit und Aktualität überprüft.

Änderungen dieses Dokuments liegen in der Verantwortung des Zuständigen für Datenschutz-Management.

Dieses Dokument ist allen Mitarbeitern zugänglich zu halten.


Antonio Ruberto

- Geschäftsführer-WIRZ TRANSPORT AG 27.03.2018

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